Statement

Stellungnahme Vorwürfe im Artikel „Meerbusch-Iran-Connection: Deutsche Firma in Aufbau des abgeschotteten Internets im Iran verstrickt“ von Netzpolitik.org vom 20.10.2022

Datum: 15.11.2022

In den vergangenen Wochen hat die Berichterstattung in der deutschen Medienlandschaft die Softqloud GmbH in die Nähe der iranischen Regierung gerückt. Eine solche Nähe besteht nicht, denn Softqloud GmbH war weder im Iran noch in Deutschland geschäftlich mit Regierungsinstitutionen verbunden. 

Daher nehmen wir hier Stellung zu den Vorwürfen und entkräften so die haltlosen Behauptungen gegen das Unternehmen Softqloud GmbH. Außerdem behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen die falsche Berichterstattung einzuleiten. Denn die Softqloud GmbH macht keine Geschäfte mit der iranischen Regierung und lehnt jede Form der Zensur ab.

Die Softqloud GmbH ist ein in Meerbusch gegründetes Digitalunternehmen, heute mit Sitz in Düsseldorf. Softqloud GmbH stellt klar, dass sie das Recht auf freie Meinungsäußerung uneingeschränkt unterstützt. 

Vorwurf 1 

Uns wird vorgeworfen, dass das deutsche Unternehmen Softqloud GmbH, eine Tarnfirma und/oder eine Briefkastenfirma sei.

Das ist falsch. Softqloud GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das im Frühjahr 2019 als Start-up in Meerbusch gegründet wurde. Seit 2021 befindet sich der Firmensitz in Düsseldorf. Unter der Adresse Monschauerstr. 12 sind Büroräume angemietet, die dort real eingerichtet existieren. Damit ist die Softqloud GmbH keine Briefkastenfirma, sondern real existierend. Ein Geschäftsbereich des Unternehmens bestand darin, für Kunden Cloud Server Space anzumieten und CDNs bereitzustellen. Softqloud GmbH ist keine Tarnfirma und damit nicht in illegale Geschäfte verwickelt, wie es der Begriff Tarnfirma nahelegt.

Vorwurf 2

Softqloud GmbH soll von dem iranischen Unternehmen Abr Arvan abhängig sein.

Diese Behauptung ist falsch. Die Softqloud GmbH bietet unabhängig von Dritten digitale Dienstleistungen für Kunden weltweit an. Sie ist ein ICT–Dienstleister (Information and Communications Technologies). ICT-Dienstleistungen sind kundenspezifische Lösungen auf Basis von Informationstechnologien. Die Softqloud GmbH für Software und IT-Services bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, insbesondere Softwaretests und -analysen, Remote-Netzwerk-Dienste und Cloud-Dienste, Software as a Service, digitale Werbung, Softwareoptimierung und IT-Beratungsleistungen. 

Die Softqloud GmbH hat außerdem Infrastructure as a Service (IaaS) angeboten. Dazu hat sie die Hardware für Cloud-Dienste bereitgestellt, einschließlich Servern, Netzwerktechnik und Datenspeicher. So wurde bei Drittunternehmen, vor allem aus den Niederlanden, Cloud Server Space für Kunden angemietet. Die Behauptung der Presse, dass die Softqloud GmbH u.a. in Dronten (Niederlande) Datenzentren betreibe, ist übrigens auch falsch. Die Softqloud GmbH mietet in Rechenzentren, gleichzusetzen mit Datenzentren, für ihre Kunden Cloud Server Space an. Sie betreibt also keine Rechen- oder Datenzentren. 

Das zweite Angebot, das von der Softqloud GmbH zusammen mit dem iranischen Unternehmen Abr Arvan unter dem Namen Arvancloud.com angeboten wurde, bestand aus der Bereitstellung von CDNs. Dieses gemeinsame Dienstleistungsangebot bezieht sich auf Netzwerke von Servern, die auf der ganzen Welt miteinander in Verbindung stehen. Über CDNs, also Content Delivery Networks, kann der Inhalt von Webseiten, egal von welchem Standort sie aufgerufen werden, schneller angezeigt werden. Dazu steht der Webserver, auf dem die Inhalte eines Kunden liegen, z.B. eine Webseite, mit einem Netz aus anderen Servern in Verbindung. Auf diesen Replica-Servern liegen die statischen Informationen einer Webseite. Der Vorteil eines Netzwerks von Replica-Servern ist, dass diese global verteilt sind und so die Abfrage auf einer Webseite direkt zum nächstgelegenen Replica-Server führt. Das Ergebnis ist, dass der Abruf einer Webseite schneller erfolgt, als wenn die Informationen vom ursprünglichen Webserver durch das Netz transportiert werden müssten. 

Vorwurf 3

Softqloud GmbH verantworte ein sogenanntes Autonomes System für Arvancloud und soll zusammen mit dem iranischen Internetunternehmen Abr Arvan die Abschottung des Internets im Iran vorantreiben.

Auch der Vorwurf, die Softqloud GmbH habe an der Abschottung des iranischen Internets mitgewirkt, ist falsch: Abr Arvan ist ein privates iranisches Unternehmen, mit dem die Softqloud GmbH gemeinsam digitale Dienstleistungen angeboten hat. Dieses gemeinsame Dienstleistungsangebot begann Ende 2019 und fand unter dem Namen Arvancloud.com statt. Die Softqloud GmbH hat den Vertrag für das gemeinsame Dienstleistungsangebot bereits am 30.09.2022 gekündigt und alle geschäftlichen Aktivitäten sind jetzt mit Abr Arvan beendet. Es gab in dieser Zusammenarbeit keine gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen zwischen der Softqloud GmbH und Abr Arvan. Die Erbringung der Dienstleistungen und deren Abwicklung über Arvancloud.com waren räumlich getrennt. Im Rahmen des gemeinsamen Dienstleistungsangebots hat die Softqloud GmbH ein Autonomes System* beantragt und verwendet. In Presseberichten wird behauptet, dass das Autonome System der Softqloud GmbH mit dem Autonomen System von Arvancloud mit der Bezeichnung AS 202468 in Verbindung steht. Diese Behauptung ist falsch. Es gibt keine Verbindung zwischen diesen beiden Autonomen Systemen, was durch das im Internet eingesetzte Routingprotokoll BGP (Border Gateway Protocol) nachgewiesen ist. Damit ist die Schlussfolgerung, der Iran habe so eine direkte Verbindung zur Softqloud GmbH und zurück, über die auf das iranische Internet Einfluss genommen werden könnte, falsch. Wo keine Verbindung, da kein Datenfluss und Einfluss.

Um das Internet zu sperren oder abzuschotten, müssen Internet Service Provider (ISP) beteiligt sein. Diese ISPs steuern den Zugang von Daten in einen bestimmten Bereich oder ein Land hinein und auch hinaus. In Deutschland sind z.B. die Telekom und Vodafone solche ISPs. Im Iran läuft die Kontrolle des Internets offiziell inzwischen über einen einzigen ISP, die Telecommunication Infrastructure Company (TIC). 

Dieser ISP steht unter staatlicher Kontrolle. Allein über diese Infrastruktur kann der Iran das Internet im Iran kontrollieren, ohne dass er dafür die Hilfe Dritter benötigt.

Softqloud GmbH hat keinen Einfluss auf die Bereitstellung des Internets im Iran: Denn weder die Softqloud GmbH noch das gemeinsame Dienstleistungsangebot Arvancloud.com waren und sind Internet Service Provider und sie bieten auch keine Internetleistungen an. Die Dienstleistungen der Softqloud GmbH und Arvancloud.com beschränken sich vielmehr auf die Vermietung von Cloud Server Space und der Bereitstellung von CDNs. Sie sind Internetnutzer und keine Internet Provider.

*Erklärung Autonome Systeme: Das Internet ist ein Netzwerk von Netzwerken. Es ist in Hunderttausende kleinerer Netze unterteilt, die als autonome Systeme bezeichnet werden. Jedes dieser Netze ist im Wesentlichen ein großer Pool von Routern, die von einer einzigen Organisation betrieben werden.

Vorwurf 4

Softqloud GmbH soll zusammen mit dem iranischen Internetunternehmen Abr Arvan über das gemeinsame Dienstleistungsangebot Arvancloud.com das iranische Uber-Pendant Snapp! hosten. Außerdem sollen über das Angebot iranische Regierungsseiten wie iranische Botschaften in Südafrika, Tunesien und Zypern sowie das iranische Agrarministerium von Softqloud GmbH auf europäischen Servern gehostet werden.

Diese Behauptung ist falsch. Softqloud GmbH und Arvancloud.com haben weder iranische Regierungswebseiten noch die Webseite von Snapp! gehostet. Es wurden nur CDN-Dienste angeboten, aber kein Hosting. Tatsächlich erbringt Abr Arvan – und nicht die Softqloud GmbH - für SNAPP! nur CDN–Dienstleistungen. Dafür verwendet Abr Arvan seine eigene CDN–Software und von Abr Arvan selbst betriebene Replica–Server. 

Vorwurf 5 

Das Autonome System der Softqloud GmbH ist eine von gerade mal vier Brücken, die das globale Netz mit dem Netz im Iran verbinden.

Die Behauptung, die Softqloud GmbH kontrolliere eine „Brücke“ ins iranische Internet, ist auch falsch, weil die Softqloud GmbH nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt und keine solchen Berechtigungen hat. Es ist allgemein bekannt, dass es vier Autonome Systeme oder „Brücken“ gibt, die den Iran mit dem Internet im Rest der Welt verbinden. Alle vier werden durch die iranische Regierung kontrolliert. Drei Autonome Systeme mit den Nummern AS12880, AS49666 und AS48159 werden von der iranischen Gesellschaft TIC betrieben, ein Autonomes System mit der Nummer AS6736 von der iranischen Gesellschaft IPM. Bei diesen vier iranischen autonomen Systemen handelt es sich tatsächlich im übertragenen Sinne um die vier Brücken, über die die Internetnutzung im Iran erfolgt.

Alle sogenannten Brücken sind Internet Service Provider. Diese können, wie ein Türsteher des Internets im Iran, Informationen hinein- und hinauslassen. Daten, die über das Internet in den Iran gesendet werden, werden durch eine selektierende Entscheidung der iranischen Regierung nur an bestimmte Netzanbieter weiterleitet und verteilt. Somit werden nur selektierte Inhalte für alle Rechenzentren und die iranische Bevölkerung erreichbar und verfügbar. Der iranische Staat kann über die Kontrolle der oben beschriebenen vier Brücken der IPM und TIC im Iran Restriktionsmaßnahmen, Internetzensur oder sogar die Abschaltung des Internets durch oder direkt über diese beiden Anbieter TIC und IPM, ohne Hilfe von irgendwelchen dritten Parteien, umsetzen. 

Nun behaupten Presseberichte, dass das Autonome System der Softqloud GmbH das Internet im Iran mit dem globalen Netz verbindet und damit eine Schaltstelle bietet, um Informationsflüsse in und aus dem Iran zu kontrollieren. Das Autonome System ist aber weder Teil der vier oben genannten Autonomen Systemen des Iran noch steht das Autonome System mit diesen in Verbindung. Die Behauptung, dass das Autonome System mit dem AS 202468 von Abr Arvan eine Verbindung besteht, ist auch falsch. Die beiden Systeme sind nicht miteinander verbunden. 

Vorwurf 6

Softqloud GmbH umgeht Sanktionen gegenüber iranischen Unternehmen.

Softqloud GmbH hält sich strikt an alle restriktiven Maßnahmen, die von der EU auferlegt wurden und für alle Länder gelten, einschließlich der Sanktionen gegen den Iran. 

Softqloud GmbH hat alle Sorgfaltspflichten und den internen Compliance-Rahmen geschaffen, um alle Geschäfte mit Partnerunternehmen, die in Sanktionsgebieten tätig sind, abzusichern. Außerdem befanden sich alle Kunden der Softqloud GmbH außerhalb von Sanktionsgebieten.

Abschlussbemerkung:


 Die Softqloud GmbH setzt sich gegen diese haltlosen und falschen Vorwürfe in der deutschen Presse zur Wehr. Diese Berichte, die mit Spekulationen und kruden konstruierten Verdachtsmomenten die Softqloud GmbH in die Nähe 
der iranischen Regierung rücken, haben dem Unternehmen großen Schaden zugefügt. Ihr wurden Geschäftsaktivitäten und Verbindungen unterstellt, die das Unternehmen weder getätigt hat noch eingegangen ist. Die Softqloud GmbH ist als kleines Start-up gestartet, sie hat Dienste im Bereich der IT angeboten. Wie viele Start-ups wurde auch die Softqloud GmbH von größeren Firmen kontaktiert. Darunter Abr Arvan, ein iranisches Unternehmen, mit dem es über einen begrenzten Zeitraum ein gemeinsamen Dienstleistungsangebot gab. Die Dienste zwischen Abr Arvan und der Softqloud GmbH waren räumlich, gesellschaftsrechtlich und finanziell getrennt. Es gab keine Zahlungen zwischen der Softqloud GmbH und Abr Arvan. Dies war alles vertraglich geregelt. Solche wirtschaftlichen Konstrukte gibt es tausendfach auf der Welt. Es wurden nur Geschäfte in Form digitaler Dienstleistungen abgewickelt. Seit der Veröffentlichung der ruf- und geschäftsschädigenden Berichte arbeitet die Softqloud GmbH vollumfänglich mit den Behörden zusammen, und legt alle Daten und Unterlagen offen.